Was sollte ich beim Antrag von Fördermitteln beachten?

KfW-Fördermittel für private Ladesäulen seit Oktober 2021 nicht mehr verfügbar.

Einige Inhalte zur Förderung der Wallboxen, die Sie auf dieser Seite finden, sind womöglich nicht mehr aktuell!

Im Herbst 2020 startete der Bund eine Förderprogramm, um Mieter, Eigenheimbesitzer und Vermieter finanziell beim Einbau privater Ladestationen zu unterstützen.

Seit Ende Oktober 2021 sind die zur Verfügung stehenden Mittel allerdings ausgeschöpft, eine Förderung ist derzeit deshalb nicht möglich. Wann wieder Geld zur Verfügung steht, ist derzeit unklar: Über eine Fortsetzung der Förderung müsse die nächste Bundesregierung entscheiden, heißt es aus dem Verkehrsministerium.

Die Stadtwerke Haltern am See stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin bei Ihrem Weg in die Elektromobilität zur Seite und informieren Sie gerne zu allen Möglichkeiten und deren Finanzierung.

Ein Antrag auf Förderung durch die „Innovationsprämie“ (Umweltbonus) kann vom Fahrzeughalter nach dem Kauf des E-Fahrzeugs mit der Zulassungsbescheinigung im Online-Antragsportal des BAFA gestellt werden. Eine Förderung für Ihre Wallbox durch die KfW müssen Sie vor dem Erwerb beantragen. Die wichtigsten Infos haben wir für Sie zusammengestellt.

Hier geht es zur Übersicht “Fördermittel Wallbox”

Hier geht es zur Übersicht “Fördermittel Fahrzeug”

Weitere Infos zum Thema:

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