Welche Förderung erhalte ich für meine heimische Ladestation?

KfW-Fördermittel für private Ladesäulen seit Oktober 2021 nicht mehr verfügbar.

Einige Inhalte zur Förderung der Wallboxen, die Sie auf dieser Seite finden, sind womöglich nicht mehr aktuell!

Im Herbst 2020 startete der Bund eine Förderprogramm, um Mieter, Eigenheimbesitzer und Vermieter finanziell beim Einbau privater Ladestationen zu unterstützen.

Seit Ende Oktober 2021 sind die zur Verfügung stehenden Mittel allerdings ausgeschöpft, eine Förderung ist derzeit deshalb nicht möglich. Wann wieder Geld zur Verfügung steht, ist derzeit unklar: Über eine Fortsetzung der Förderung müsse die nächste Bundesregierung entscheiden, heißt es aus dem Verkehrsministerium.

Die Stadtwerke Haltern am See stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin bei Ihrem Weg in die Elektromobilität zur Seite und informieren Sie gerne zu allen Möglichkeiten und deren Finanzierung.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden. Eigentümer, Wohneigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter erhalten für den Erwerb und die Errichtung neuer Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt.

Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden und wird nach Abschluss der Maßnahmen gegen Vorlage der von den durchführenden Fachbetrieben erstellten Rechnungen ausgezahlt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom fürs Auf­laden aus erneuer­baren Energien kommt. Das ist beispielsweise bei unserem Tarif halternstrommobil (nachhaltig erzeugter Strom aus 100% Wasserkraft) der Fall.

Zu den geförderten Kosten gehören:

  • Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z.B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung (eine Liste der geförderten Ladestationen finden Sie hier)
  • Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
    Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Ladestation für das Elektroauto ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzt – zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über den Energieversorger. Der Einbau muss durch einen Fachbetrieb erfolgen.

Hier finden Sie alle Informationen und Details zum Programm Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude Zuschuss 440.

Weitere Infos zum Thema:

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