Bisher war es für Mieter und Wohnungseigentümer fast unmöglich, einen Stromanschluss für ihr E-Auto in der privaten Tiefgarage zu bekommen. Denn nur wenn alle Eigentümer zustimmten, durfte eine Lademöglichkeit eingebaut werden. Das hat sich mittlerweile geändert: Ende März 2020 hat die Bundesregierung ein neues Gesetz beschlossen, demnach der Wohnungseigentümer den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder an einem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen kann. Die anderen Miteigentümer können anschließend nur noch über die Ausführung der Baumaßnahme bestimmen: Etwa über die Verwendung bestimmter Materialien. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht für solche Entscheidungen aus. Die Kosten für den Einbau und die Wartung der Ladestation trägt der jeweilige Antragsteller.