Warum muss ich eine Ladebox vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anmelden?

Sollten Sie sich für eine 11 kW-Variante entscheiden, muss dies dem Netzbetreiber gemeldet werden. Das dient der Information, so kann der Netzbetreiber besser lokale Belastungen einordnen und das Netz auch zukünftig stabil halten. Sofern Sie sich für eine 22 kW-Variante entscheiden, muss für die Installation die Zustimmung des Netzbetreibers vorliegen, die Ladebox muss also genehmigt worden sein. Auch hier ist der Hintergrund die Netzstabilität.

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