Seit dem Jahr 2011 gilt die Steuerbefreiung für Elektroautos maximal zehn Jahre lang nach Erstzulassung – zunächst war sie befristet bis zum 31. Dezember 2020. Wer also im Jahr 2016 ein E-Auto kaufte, der musste damals damit rechnen, ab 2021 wieder Steuern zu zahlen. Dazu kam es nicht, weil die Bundesregierung noch 2020 beschloss, die Frist um ein Jahrzehnt zu verlängern. Für E-Autos mit Erstzulassung bis Ende 2025 gilt sie weiterhin maximal zehn Jahre, nun aber bis spätestens 31. Dezember 2030 – wenn die Regierung diese Frist nicht noch einmal verlängert.