Sie können auch unseren Tarif halternstrommobil nutzen, falls Sie sich für die Ladebox eines anderen Anbieters entscheiden oder bereits entschieden haben. Sollten Sie sich für eine 11 kW-Variante entscheiden, müssen Sie uns dies als zuständigen Netzbetreiber melden. Das dient der Information, damit wir besser lokale Belastungen einordnen und das Netz auch zukünftig stabil halten können. Sofern Sie sich für eine 22 kW-Variante entscheiden, muss für die Installation unsere Zustimmung vorliegen, die Ladebox muss also genehmigt werden. Auch hier ist der Hintergrund die Netzstabilität.